Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen | ISO Individual Systems OG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISO Individual Systems OG, FN 461928 g, („ISO“) gelten gegenüber natürlichen und juristischen
Personen („KUNDE“) für alle Sach- und Dienstleistungen der ISO, gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte,
selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Eine
konkludente Änderung der Vertragsbedingungen durch ISO ist ausgeschlossen.

1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1. Angebote von ISO sind unverbindlich. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
1.2. Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von ISO weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können
jederzeit zurückgefordert werden und sind ISO auf Aufforderung sofort zurückzustellen.
1.3. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn ISO nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Preise

2.1. Die Preise gelten ab Lager von ISO, exklusive Verpackung, Verladung und USt. Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben trägt der KUNDE.
2.2. Sollten sich die Kosten seit Anbotslegung bis zur Lieferung verändern, ist ISO berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
2.3. Bei Reparaturaufträgen werden die von ISO als notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und nach Aufwand verrechnet, auch
wenn dies erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, ohne dass es einer Mitteilung an den KUNDEN bedarf. Kosten durch Reparaturangebote
und Begutachtungen sind vom KUNDEN zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.
2.4. Alle Entgelte werden wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart. Ausgangsbasis ist der Monat, in dem der Vertrag geschlossen wurde.

3. Zahlung

3.1. Mangels anderslautender Zahlungsziele und/oder Vorschussvereinbarungen ist
(i) bei Dauerleistungen das Entgelt im Voraus jeweils für ein Jahr, binnen 30 Tagen, beginnend mit dem Abschluss des Vertrages zu bezahlen;
(ii) bei Einzelleistungen das Entgelt 14 Tage nach Rechnungslegung durch ISO zur Zahlung fällig.
3.2. Bei Zahlungsverzug bezahlt der KUNDE Verzugszinsen iHv 10 % sowie gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge etc) zuzüglich der
Betreibungskosten und ISO darf alle Forderungen gegen den KUNDEN fällig stellen (Terminsverlust).
3.3. Der KUNDE kann allfällige Gegenansprüche nicht gegen Forderungen von ISO aufrechnen.
3.4. Ist der Kunde Konsument iSd KSchG kann er binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss durch schriftliche Mitteilung an ISO vom Vertrag
zurückzutreten. Von einem Vertrag zur Delegation, Registrierung oder Kauf einer Domain, sowie zum Kauf einer Softwarelizenz (sofern ISO als
Zwischenhändler auftritt) kann nicht zurückgetreten werden, weil sofort erfüllt wird.

4. Leistungsausführung

4.1. Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des KUNDEN müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie aus technischen Gründen
erforderlich sind.
4.2. Dem KUNDEN zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung durch ISO gelten als vorweg genehmigt.
Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gesondert verrechenbar.
4.3. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von ISO um den Zeitraum
des jeweiligen Ereignisses. Das gleich gilt für Zeiträume der Säumnis des KUNDEN.
4.4. Die Gefahr für Geräte und Materialen, die am Leistungsort gelagert oder montiert sind, trägt der KUNDE.
4.5. Im Fall der Kenntnis von gefährdenden Umständen im Zuge der Leistungserbringung durch ISO (Gefahr im Verzug) darf ISO die Gefahrensituation
jederzeit entschärfen.
4.6. Bei Umständen, die geeignet sind, die Infrastruktur oder Geschäftstätigkeit von ISO zu gefährden (z.B. DDOS-Attacken, Brute-Force-Attacken,
Spam oder allgemeine Hackingaktivitäten), darf ISO den oder die betreffenden Account(s) bis zur Beseitigung dieser Umstände deaktivieren.

5. Eigentumsvorbehalt (Kauf)

5.1. Jede von ISO erbrachte Leistung/Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den KUNDEN im Eigentum von ISO. Eine
Weiterveräußerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ISO und unter Abtretung der Kaufpreisforderung an ISO zulässig.
5.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

6. Geistiges Eigentum

6.1. ISO prüft vom KUNDEN übermittelte geistige Schöpfungen oder Unterlagen nicht auf das Bestehen von Schutzrechten Dritter und der KUNDE
hält ISO diesbezüglich schad- und klaglos.
6.2. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Quellcode, Scripts, kompilierte Software und sonstige Unterlagen, die von ISO bereitgestellt oder durch
einen Beitrag von ISO entstanden sind, bleiben im geistigen Eigentum von ISO.
6.3. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung
und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ISO.

7. Datenschutz

Verantwortlicher: ISO Individual Systems OG, FN 461928g, Landwiedstraße 42, A-4020 Linz, T: +43 678 1368 369, E: [email protected]
Zweck der Datenverarbeitung: Abwicklung von Kundenaufträgen als inkl. Marketing. Wir erheben nur dann Daten des Vertragspartners für eine
personenbezogene Verarbeitung und Nutzung, wenn sich der Vertragspartner freiwillig für die Eingabe der Daten entscheidet oder ausdrücklich
sein Einverständnis erklärt. In solchen Fällen akzeptiert der Vertragspartner hierdurch die folgenden Benutzungsbestimmungen. Sofern wir
Daten an externe Dienstleister oder Verarbeiter weitergeben, werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, die gewährleisten,
dass die Weitergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der DSGVO erfolgt. Wenn uns personenbezogene
Daten zur Verfügung gestellt werden, werden diese Daten nicht über den gesetzlich zulässigen oder vom Vertragspartner durch eine Einwilligungserklärung
vorgegebenen Rahmen hinaus genutzt, verarbeitet oder weitergeben. Darüber hinaus werden Daten nur aufgrund gesetzlicher,
behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen weitergegeben. Änderungen dieser „Informationen zum Datenschutz“ werden auf unserer Webseite
veröffentlicht. Auf diese Wiese kann sich ein Vertragspartner jederzeit darüber informieren, welche Daten gespeichert, und wie sie gesammelt
und verwendet werden.

Wir werden alle Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen
zu schützen. Unsere Vertragspartner, werden, sofern sie Zugang zu von uns gespeicherten Daten haben, vertraglich verpflichtet, diese Informationen
geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden.
Marketingaktivitäten: Das berechtigte Interesse ist das Interesse des Unternehmens an der Geschäftsanbahnung und Intensivierung der Geschäftsbeziehung
mit bestehenden und potentiellen Kunden. Newsletter, Verwendung von Fotos: Nur mit Einwilligung. Diese Einwilligung kann
jederzeit widerrufen werden.
Übermittlung an Empfänger in Drittländern: Die Daten werden üblicherweise nicht an Empfänger in Drittländern übermittelt. Übermittlungen an
Empfängerkategorien in Drittländern erfolgen nur, wenn der Kunde seinen Sitz/Wohnsitz/Aufenthalt in einem Drittland hat. Dann erfolgt dies im
Rahmen einer vertraglichen Regelung mit dem Empfänger und nur im notwendigen Umfang.
Speicherdauer (Löschfristen): Grundsätzlich werden die Daten am Ende des 7. (siebenten) Jahres nach Verbuchung des letzten Beleges in
Bezug auf eine betroffene Person gelöscht (Aufbewahrungsfrist nach § 132 BAO). Marketingdaten werden bis 3 Jahre nach dem letzten Kontakt
aufbewahrt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann gespeichert, sofern dies aufgrund gesetzlicher/rechtlicher Aufbewahrungspflichten
oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist (zB gegenüber Kunden aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder gegen-
über Vertragspartnern) – Art 6 Abs 1 lit c DSGVO .
Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, weil keiner erforderlich ist.
Der Vertragspartner hat das Recht, seine Daten jederzeit einzusehen und durch formlose Mitteilung an uns berichtigen oder löschen zu lassen
(zB per Telefon, E-Mail, Brief, Fax, Boten, Webseite www.indi.systems). Ebenso kann eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

8. Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist für die Leistungen von ISO beträgt ein halbes Jahr.
8.2. ISO sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der
Wissenschaft und Technik ausgeführt werden.
8.3. Bei elektronischen Dienstleistungen (z.B. Domainvermietung, Webspace, Mailspace, etc.), wird ISO auf eine möglichst hohe Verfügbarkeit
hinwirken. Der KUNDE nimmt allerdings zur Kenntnis, dass durch ISO keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsrate gegeben werden
kann.
8.4. Behebungen eines vom KUNDEN behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom KUNDEN behaupteten Mangels dar.
8.5. Zur Mängelbehebung sind ISO seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
8.6. Der unternehmerische KUNDE hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übernahmezeitpunkt bereits vorhanden war.
8.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische KUNDE bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung
festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich spätestens 3 Tage nach Übergabe an ISO schriftlich anzuzeigen. Versteckte
Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
8.8. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt.
8.9. Kosten für den Rücktransport sind zur Gänze vom unternehmerischen KUNDEN zu tragen.

9. Haftung

9.1. Jegliche Haftung von ISO ist auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit, sowie der Höhe nach mit dem Haftungshöchstbetrag der durch ISO
abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung und jedenfalls mit 30 % der Höhe des Entgelts für einen Auftrag beschränkt.
9.2. Schadenersatzansprüche unternehmerischer KUNDEN sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monate gerichtlich geltend zu machen.
9.3. Wenn und soweit der KUNDE für Schäden, für die ISO haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene
Schadensversicherung in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der KUNDE zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt
sich die Haftung von ISO insoweit auf die Nachteile, die dem KUNDEN durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B.
höhere Versicherungsprämie).
9.4. Soweit der KUNDE von ISO eine Domain angemietet hat, verpflichtet sich der KUNDE, ISO von Ansprüchen Dritter gleich auf welcher
Rechtsnatur beruhend, freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Domain selbst (insbesondere im Hinblick auf das Markenoder Persönlichkeitsrecht)
oder von Inhalten resultieren, die der Kunde über die vertragsgegenständlichen Domains in das Internet einstellt. Diese Freistellungsverpflichtung
umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von sämtlichen Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.
9.5. Der KUNDE kann aus einem Rücktritt vom Vertragsverhältnis, der infolge Höherer Gewalt auf Seiten von ISO eingetreten ist, keine Ersatzansprüche
ableiten.
9.6. ISO steht im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag eine Pönaleleistung in Höhe von 20% des Auftragswerts zzgl. USt. ohne Nachweis
des tatsächlichen Schadens zusätzlich zu dem gesetzlichen Schadenersatz zu.

10. Allgemeines

10.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich für diesen Fall, Ersatzregelungen zu treffen, welche dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am
nächsten kommen.
10.2. Es gilt österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen ISO und dem KUNDEN ergebenden
Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in 4020 Linz.